AGB Hotel Restaurant Arnoldusklause

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.11.2010

Hotel Arnoldusklause

Die auf der Internetseite genannten Preise verstehen sich inklusive Service und der gesetzlich gültigen MwSt, beinhalten unser Frühstücksbuffet. Das Angebot gilt nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Das Angebot gilt nicht zu Messezeiten und Veranstaltungen. Die Raten sind nicht kommissionsfähig. Preisänderungen vorbehalten! Verlängerungsnächte sowie weitere Zimmerkategorien sind gern auf Anfrage buchbar.
Die reservierten Zimmer stehen am Anreisetag ab 18.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Reservierung wird bis 18.00 Uhr am Anreisetag gehalten. Eine spätere Anreise muss dem Hotel vorher mitgeteilt werden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine kostenlose Stornierung bis zu 2 Tage vor Anreise möglich. Danach wird vom Hotel eine Stornogebühr in Höhe von 80% des vereinbarten Bruttozimmerpreises erhoben, dies gilt auch bei Nichtanreise ohne Stornierung. Die Stornierung erfolgt in der Regel in schriftlicher Form. Ist dies nicht möglich, wird bei telefonischer Reservierung die Stornierung durch den Erhalt einer Stornonummer gültig.
Die Haftung des Hotels beschränkt sich auf eigene Leistungen im Hotel. Für vermittelte Leistungen (Musical, Show, Mietwagen) ist die Haftung des Hotels und eine Stornierung ausgeschlossen.

Die genannten Preise verstehen sich pro Zimmer / Nacht und beinhalten unser reichhaltiges Frühstücksbüfett, den Service sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die reservierten Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Die Reservierung wird bis 18.00 Uhr am Anreisetag gehalten. Eine spätere Anreise muss dem Hotel vorher mitgeteilt werden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine kostenlose Stornierung bis zu 2 Tage vor Anreise möglich. Danach wird vom Hotel eine Stornogebühr in Höhe von 80% des vereinbarten Bruttozimmerpreises erhoben, dies gilt auch bei Nichtanreise ohne Stornierung. Die Stornierung erfolgt in der Regel in schriftlicher Form. Ist dies nicht möglich, wird bei telefonischer Reservierung die Stornierung durch den Erhalt einer Stornonummer gültig. Zu Messeterminen, Special Events sowie bei Gruppen- und Tagungsanfragen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist Düren.

AGB für Tagungen und Veranstaltungen

Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen, die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-, politischen oder ähnlichen Veranstaltungen sowie Zeitungsanzeigen, die die Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufs-Veranstaltungen oder Hinweise auf sonstige Veranstaltungen enthalten, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung
1. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Hotel bedarf der Schriftform. Mündliche Absprachen werden erst wirksam mit der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner. Vertragsänderungen und Neuangebote bedürfen der Schriftform.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtscholdnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag . Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Eventuell anfallende GEMA- Gebühren trägt der Veranstalter.
3. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
4. Unsere Preise sind Endpreise. Sie beziehen sich auf das laufende Kalenderjahr und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. 5.Bei langfristig getätigten Bestellungen, die mehr als vier Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung liegen, behalten wir uns eine Preiserhöhung je nach Markt- und Kostenlage vor.
6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigen, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
7. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
8. Der Gast wird gebeten, bei vorzeitiger Abreise diese dem Empfang bis spätestens 20.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; Bei Spätabreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

Rücktritt des Hotels
1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)
1. Über 40 Tage vor der Veranstaltung: Berechnung der Miete entfällt, wenn das Hotel die Räume anderweitig vermieten kann bis 15 Tage vor der Veranstaltung: Berechnung der Miete bis 8 Tage vor der Veranstaltung: Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes (Speisen);
falls dieser noch nicht festgelegt wurde, gilt Mindest-Menü-Preis-Bankett x Personenzahl ab dem 7. Tag vorher: Berechnung der Miete zuzüglich 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen);
falls dieser noch nicht festgelegt wurde, gilt Mindest-Menü-Preis Bankett x Personenzahl
2. Sonderleistungen, die infolge einer Absage nutzlos werden, sind in jedem Falle zu vergüten.

Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muß spätestens 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um max. 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
3. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlußzeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verscholden.
5. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

Mitbringen von Speisen und Getränken
1. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters.
2. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
4. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu nutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
6.Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1.Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis dafür zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Wird dies vom Veranstalter unterlassen, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
4.  Fluchtwege und Notausgänge müssen von Gegenständen aller Art freigehalten werden.
Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter od. sonstige Hilfskräfte sowie Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür entsprechend eine Versicherung abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

Schlußbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen haben in schriftlicher Form zu erfolgen. Alle mündlichen Absprachen sind ebenfalls Bestandteil des Vertrages und für beide Seiten bindend. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Düren.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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